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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Krafts Hundepension für alle „Felle“:
- Der gültige Impfpass des Hundes muss vorgelegt werden und bleibt bis zur Abholung des Hundes, zur Aufbewahrung bei Familie Kraft.
- Der Hund muss vor Pensionsaufenthalt entwurmt worden sein (nicht länger als drei Wochen).
- Der Auftraggeber versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten, sowie frei von Ungeziefer (Flöhe, Milben, Harlinge etc.) ist.
- Es muss eine gültige Hundehaftpflicht bestehen.
- Die vereinbarten Tagespreise verstehen sich je angefangenen Kalendertag.
- Der Gesamtbetrag der Dienstleistung muss am Abholungstag in bar bezahlt werden.
- Für mitgebrachte Dinge wie Spielsachen, Hundebetten und Decken übernimmt Familie Kraft keine Haftung.
- Das Hundetaxi kann gegen Aufpreis gebucht werden.
- Bei geringsten Anzeichen von Krankheiten oder nach Unfällen, die während der Pflegezeit auftreten, wird Familie Kraft (ohne vorherige Absprache mit dem Auftraggeber) beauftragt, sofort einen Tierarzt zu konsultieren. Pro Arztbesuch betragen die Kosten 20,00 Euro (Kilometergeld + Zeitaufwand). Die Tierarztrechnung wird direkt an den Hundeeigentümer / Auftraggeber gesendet.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet Unarten oder Verhaltens- auffälligkeiten mitzuteilen.
- Sollte der Hund nach einer Mahnung nicht abgeholt werden, wird er auf Kosten des Auftraggebers weiter gepflegt bzw. nach einer erneuten fruchtlosen Mahnung veräußert.
- Hunde die unter die Hessische Gefahrenabwehrverordnung (sog. Kampfhunde) fallen, werden in der Pension nicht aufgenommen.
- Regressansprüche gegen Krafts Hundepension für alle „Felle“ werden ausdrücklich ausgeschlossen.
- Der Auftraggeber erklärt sich mit den oben genannten Bedingungen einverstanden.
Bad Wildungen, den 12.03.2011
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